Satzung des 2. Garde-Regimentes zu Fuß

Präambel:

 

Im Sinne einer kameradschaftlichen Gemeinschaft und vom Willen beseelt demokratische Leitprinzipien mit praktischem Führungsgeist zu vereinen, im Auftrage der Gleichberechtigung aller Mitglieder und dem Wunsch folgend, Regeln und Maßnahmen zu kodifizieren und diese transparent und öffentlich zugänglich zu machen, hat der Führungsstab des 2. Garde Regiments zu Fuß unter der Leitung des ehrenwerten Oberst DiNozza in freier, gleicher, allgemeiner und unmittelbarer Wahl die folgende Satzung erlassen:

Das Regiment:

§ 1 Der Name des Regimentes ist 2. Garde Regiment zu Fuß . Als offizielle Präfix ist die Bezeichnung "Königlich, preußisch" angebracht.

§ 1.1 Das Gründungsdatum ist der 1. Juni 2012.

§ 1.2 Umgangs- und Kommandosprache ist das Hochdeutsche.

§ 1.3 Personen, welche Willens sind, die deutsche Sprache zu verstehen oder anzuwenden, sind aufnahmefähige Mitglieder.

§ 1.4 Personen, welche die deutsche Sprache nicht zur Muttersprache haben, ist nach der regulären, bestandenen Rekrutenausbildung ein Dispens zu erteilen.



§ 2 Das Regiment ist ein preußisches Garderegiment.

§ 2.1 Das 2. Garde Regiment zu Fuß besteht aus dem 1. Bataillon Leibgarde, welches als Zusatzbataillon für repräsentative Zwecke aus verdienten Veteranen der Mannschaft besteht und den Ehrentitel des aktiven Oberst erhält  sowie durch diesen geführt wird.

§ 2.2 Desweiteren aus dem Vollbataillon der Infanterie, dem 2. Bataillon Infanterie "Kronprinz Wilhelm von Preußen" .

§ 2.3 Die Zusatzbataillone der 2. Garde tragen die Namen 3. Bataillon Garde-Jäger "Graf Yorck von Wartenburg", 4. Bataillon Garde-Feldartillerie "Gerhard von Scharnhorst",  Garde-Husaren Schwadron Nr. 1 "Königin Luise von Preußen".

 


§ 3 Jedes Mitglied verpflichtet sich zu Disziplin, Kameradschaft, Befehlsbefolgung, Loyalität, Pflichtbewusstsein und respektvollem Verhaltem.


§ 4 Regimentsfahne und Ingame Banner ist die bekannte grüne Gardefahne.


§ 5 Jedes Mitglied darf nur in einem Mount & Blade Napoleonic Wars Regiment sein. Ausnahmen davon sind unzulässig.


§ 6 Jedes Mitglied erhält nach erfolgreicher Aufnahme den Rang eines Rekruten.
§ 6.1 besondere Ausnahmen werden bei Regimentszusammenschlüssen vom Offiziersstab festgelegt.


§ 7 Jedes Mitglied hat die selben fairen Aufstiegschancen wie alle. Dieser Grundsatz darf durch jedermann beim Führungsstab angeklagt werden, wenn sich jemand in begründeter Weise unfair behandelt fühlt. Der Antrag ist schriftlich beim Adjutanten einzureichen.


§ 7.1 Aufstiegschancen werden nach Aktivität, Leistung und Benehmen ausgemacht. Näheres bestimmt die Dienstlaufbahnverordnung und das Gewohnheitsrecht.


§ 7.2 Nur bei ungebürlichem Verhaltem kann eine Beförderung hinausgezögert werden. Über  die Vertagung entscheidet der Bataillonskommandeur, bei Widerspruch der Regimentskommandeur.

 

§7.3 Ränge- und Laufbahnverordnung werden durch die Offiziere ausgearbeitet und sind öffentlich einsehbar. Sie sind nur durch diese veränderbar.


§ 8 Die Würde des Regimentes und seiner Mitglieder sind unantastbar. Beleidigungen jeder Art sind verboten und sollten gemeldet werden.
§ 8.1 Beleidigungen gegenüber auswärtigen Gegnern sind verboten.
§ 8.2 Besonders gegenüber Offizieren ist Höchstmaß an Respekt einzuhalten.




Der Führungsstab:


§ 9 Der Führungsstab vertritt das gesamte Regiment im Sinne aller Bataillone und hat im Auftrag der Allgemeinheit zu handeln. Der Führungsstab hat administrative Befehlsgewalt und ist in seiner Befehlsgebung unantastbar. Die Befehle des Führungsstabes sind bindend. Alle Mitglieder des Führungsstabes verpflichten sich Schaden vom Regiment abzuwenden.


§ 9.1 Der Führungsstab besteht aus allen Stimmberechtigten  sowie dem Adjutanten.

Stimmberechtigt sind: Der Oberst des Regiments, die Leiter und Stellvertreter des Infanteriehauptbataillons, sowie die Leiter der Zusatzbataillone.

 

§9. 3 Jeder Stimmberechtige hat eine Stimme.

 

§ 9.4 Stellvertreter der Zusatzbataillone und Adjutant sitzen der Führungsstabsitzung bei und dürfen ihre Meinung einbringen. Ihnen darf unabhängig von der Situation das offizielle Gehör nicht verweigert werden.


§ 9.5 Bei Abwesenheit des Leiters ist der jeweilige Stellvertreter stimmberechtigt. Das Einbringen von Meinungen und die Stimmenabgabe im Sinne des Zusatzbataillons werden duch die Zusatzbatillonsleitungen selber geregelt.




§ 10 Der Führungsstab berät regimentsrelevante Themen in voller Sitzung und nimmt Entscheidungen mit einfacher Mehrheit an. Die innere Führung und die Leitung der einzelnen Bataillone kann nur mit wahrhaft regimentsrelevanter Bedeutung diskutiert werden.

§ 10.1 Bei Stimmgleichheit erhält der Adjutant 1 Woche Zeit das Thema mit der Mannschaft zu erörtern und seine Stimme im Sinne der Allgemeinheit einzubringen. Seine Stimme ist bindend.

§ 10.2 Der Führungsstab trifft sich regelmäßig 1 mal pro Woche zu festgelegten, öffentlich zugänglichen Zeiten.


§ 11 Der Führungsstab ist nur verbindlich beschlussfähig bei Anwesenheit aller Stimmberechtigter oder Stellvertreter.

          Der ranghöchste Offizier stellt die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.
§ 11.1 Bei dringenden Entscheidungen können nur Anwesende Mitglieder des Führungsstabes abstimmen. Der              ranghöchste Offizier/ Unteroffizier entscheidet über die Dringlichkeit der Situation.
§ 11.2 Eine dringende Situation, welcher Natur sie auch sein mag, muss später durch den gesamten Führungsstab bestätigt werden. Entfällt hierbei die Mehrheit ist der Beschluss nicht rechtskräftig.


§ 12 Der Oberst hat ein Veto-Recht auf sämtliche Beschlüsse des Führungsstabs.


§ 13 Alle Entscheidungen, Pläne sowie Stimmabgaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
§ 13.1 Bei Zuwiderhandlungen aller Art, die dem Ehrenkodex oder der Geheimhaltungsplicht widersprechen, kann ein Entlassungsverfahren nach geltendem Stimmrecht eingeleitet werden.

§ 13.2 Einzige Ausnahme: Der Auftrag des Adjutanten, die Mannschaft bei Stimmgleichheit zu befragen, ist straffrei.


§ 14 Die Bataillone verwalten ihre Rangstruktur selbstständig und teilen eine Neuausrichtung dem Führungsstab selbstständig mit.
§ 14.1 Die Bataillonsleitung entlässt und ernennt Mannschaftler und Unteroffiziere mit beim Führungsstab vorzulegenden Gründen.


§ 15 entfällt


§ 16 Der Führungsstab leitet und verwaltet die Steam Gruppen, das Forum, die Homepage, den Teamspeak³ und den Server.


§ 17 Der Führungsstab organisiert Events und Trainings. Organisatoren werden vom Führungsstab ausgewählt.

 

§ 18 Der Führungsstab vertritt das Regiment in Angelegenheiten der Allianz/ des Bündnisses und entsendet Vertreter  nach interner Wahl.

§ 18.1 Die im Interesse des Bündnis besprochenen Themen und Entscheidungen unterliegen der Geheimhaltungspflicht (vgl. § 18), sofern nicht durch den Führungsstab genehmigt.

 

§ 19 Jedes Bataillon hat einen Offizier oder Unteroffizier der respektiven Waffengattung als Kommandeur.



§ 20 Der Führungsstab vergibt Orden und Ehrenzeichen auf Vorschlag eines anwesenden Batallionskommandeurs oder dessen Stellvertreter.


§ 21 Der Führungsstab kann zu besonderen Ereignissen Medaillen stiften.


§ 22 Der Oberst hat das Recht, die Verleihungen von Auszeichnungen abzulehen, wenn der Vorgeschlagene im Vorfeld, trotz der guten Leistung im Felde, sich als nicht würdig oder reif genug bewiesen hat, die Auszeichnung zu führen. Der Oberst hat ferner das Recht die Verleihung einer Auszeichnung zu verzögern, wenn der Vorgeschlagene im Vorfeld durch ehrenrühriges Verhalten aufgefallen ist, aber eine Besserung des Verhaltens nicht völlig lebensfremd erscheint.
 

§ 23 entfällt
 
Nachfolgende Angaben beziehen sich exlusiv auf Offiziere und Unteroffiziere der Infanterie, für die Zusatzbataillone ist respektiv eine angleichende Regelung zutreffen.


Offiziere:


§ 24 Der Oberst ist Regimentskommandeur. Er leistet bei Amtsantritt den folgenden Eid:

 

" Ich schwöre, dass ich das Amt des Regimentskommandeurs treu und gewissenhaft ausüben werde, jedes Mitglied fair behandeln will, Gerechtigkeit gegenüber jedermann walten lassen werde, niemanden zu benachteiligen oder zu bevorteilen und jederzeit Schaden von Regiment und der Community abwenden will. So war mir Gott helfe." 

 

Der Amtsseid wird (wenn möglich) vom vorherigen Regimentskommandeur abgenommen, falls dies nicht möglich ist, nimmt der nächsthöhere Offizier den Eid ab. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

§ 24.1 Der Oberst gibt Leitlinien für das Regiment vor.

§ 24.1.1 Als Leitlinien gilt de jure und de facto alles, was nicht durch diese Satzung elaboriert und explizit geregelt ist.
§ 24.2 Der Oberst vertritt das Regiment nach innen und außen.
§ 24.3 Der Oberst ist Bataillonskommandeur des 1. Bataillon Leibgarde.

§ 25 Der nächste rangniedrigere Offizier ist stellvertretender Regimentskommandeur.


§ 26 Die Offiziersränge sind wie folgt:
 Oberst, Oberstleutnant, Major,
 Hauptmann, Oberleutnant, Leutnant



Offiziersstab


§ 27 Die Offiziere des Regiments bilden den Offiziersstab, der über Personalentscheidungen der Offiziere und Unteroffiziere der Infanterie berät und entscheidet, sowie als oberstes Schiedsgericht des Regiments bei internen Streitigkeiten. Offiziere leisten bei Dienstantritt den folgenden Amtseid:

" Ich schwöre, dass ich meinen Dienst als Offizier treu und gewissenhaft ausüben will, Disziplin und Kameradschaft achten will, die Satzung verteidigen und meinem Vorgesetzten die Treue halte. So war mir Gott helfe."

Der Eid ist vom Regimenstkommandeur abzunehmen. Er kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

 

§ 27.1 Der Offiziersstab  fungiert als Ordenskommission, welche über Verleihungen, Aberkennungen, sowie über Stiftungsverordnungen und Bedingungen der Orden und Ehrenzeichen des Regiments verfügt.

 

§ 27.2 Offiziere organisieren  und führen das Regiment in [Infanterie-]Trainings und Events.

 

§ 27.3 Der Regimentskommandeur hat den Vorsitz im Offiziersstab und entwickelt mit diesem Leitlinien.
 

 

Unteroffiziere:


§ 28 Die Unteroffiziersränge sind wie folgt:

Stabsfeldwebel, Feldwebel, Fähnrich,
Stabsunteroffizier, Unteroffizier, (Adjutant)

 

§28.1 Unteroffiziere leisten bei Dienstantritt das folgende Gelöbnis:

" Ich gelobe meinen Dienst als Unteroffizier treu und gewissenhaft auszuüben, Geheimnisse zu wahren, die Satzung zu achten und meinen Vorgesetzten gehorsam zu sein. So war mir Gott helfe."

§ 28.2 Das Gelöbnis wird vom Regimentskommandeur abgenommen.

§ 28.3 Das Gelöbnis kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.


§ 29 Unteroffiziere vertreten Offiziere und sind zuständig für Disziplin und Ordnung im Kampf.


§ 30  Unteroffiziere stellen die Stellvertreter für Bataillonskommandeure.


§ 31 Adjutanten  sind die gewählten Vertrauens- und Kontaktmänner zwischen Führungsstab und Mannschaft.
§ 31.1 Adjutanten fungieren während ihrer Dienstzeit als de jure Unteroffizier der Infanterie im Führungsstab.


Wahlen und Umfragen und Abwahlen und deren Verlauf

Passive und aktive Wahlgarantie:

Jedes vollwertige Mitglied hat das Recht sich bei einer Wahl aufstellen zu lassen oder  für den Posten eines Offiziers oder Unteroffiziers eine Bewerbung schreiben.


§ 32 Jedes Mitglied ab dem Rang Gardefüsilier ist stimmberechtigt.


§ 33 Wahlen/Abwahlen und Umfragen dauern exakt eine Woche und finden ohne Manipulationen und Betrug statt.

§ 33.1 Sollten Manipulation und/oder Betrug durch den Adjutanten/den Offiziersstab einstimmig festgestellt worden sein, ist eine Einstellung der Wahl, die Exklusion aus dem Regiment oder die Exklusion von der Folgewahl sowie weitere Maßnahmen möglich.


§ 34 Jedes Mitglied hat eine Stimme.


§ 35 Der Führungsstab setzt Wahlen an und der Adjutant beaufsichtigt diese.  



Der Adjutant


§ 36 Der Adjutant wird von allen Stimmberechtigten gewählt.

§ 36 a) Der Adjutant muss bei dem Erstellen seiner Bewerbung die Gefreitenprüfung abgeschlossen habe.

§ 36 b) Das Amt des Adjutanten wird auf Verlangen der Mannschaft gewählt. Eine Pflicht zur Ausfüllung der Position besteht nicht.

§ 36 c) Das Verlangen der Mannschaft wird positiv festgestellt durch die Mehrzahl der aktiven Mitglieder und die Bereitschaft eines Kameraden die Position zu übernehmen.

§ 36.1 Die Amtszeit des Adjutanten beträgt 3 Monate.

§ 36.2 Wiederwahlen sind unbegrenzt möglich.

§ 36.3 Falls kein Gegenkanidat gefunden wird, muss es eine Bestätigungswahl geben.

§ 36.4  Bei Verlorener Bestätigung wird eine Neuwahl ausgerufen. Der abgewählte Kanidat darf sich bei dieser Wahl nicht aufstellen.

 

§ 36.5 Der Offiziersstab kann in begründeten Fällen mit einfacher Mehrheit den Adjutanten abwählen.

§ 36.5.1 Begründete Fälle werden durch die allgemeinen Regeln, den Ehren- und Verhaltenskodex sowie die Satzung bestimmt. Andere hypothetische Fälle haben keine Rechtsgültigkeit.


§ 37 Der Adjutant leistet bei Amtsantritt das folgende Amtsversprechen:

"Ich verspreche das Amt den Adjutanten treu und gewissenhaft auszuüben, im Sinne der Mannschaft zu handeln, Geheimnisse zu wahren, die Satzung zu achten und mich nach bestem Wissen und Gewissen im Führungsstab einzubringen."

§ 37.1 Der Regimentskommandeur nimmt das Amtsversprechen ab.

§ 37.2 Bei Wiederwahl eines aktuellen Adjutanten wird dieser nach Verkündung des Wahlergebnisses zur Erneuerung seines Amtsversprechens gefragt.

 

Satzung:

 
§ 38 Diese Satzung ist jederzeit durch den Führungsstab veränderbar. Jedoch muss die Veränderung einstimmig angenommen werden.


§ 39 Diese Satzung muss vom Führungsstab aufgehoben werden.

 


§ 40 Bei Verstößen gegen diese Satzung behält sich der Führungsstab disziplinarische Maßnahmen vor.

 

 

Anmerkungen:

 

Der Führungsstab stimmt über konzeptionelle Stimmverteilung ab, sollte nach § 9.1 ein stimmberechtigtes Mitglied den Führungsstab verlassen und die Stimme temporär vakant sein.

Bei Exegesen- und Auslegungsdisputen gilt das Prinzip des Primates des Ranghöheren.

Neben dieser Satzung ist ebenfalls das jahrealte Gewohnheitsrecht des Regiments anzuwenden.
 

Inkraftgetreten am Mittwoch, den 19. August 2015
Diese Satzung wurde einstimmig angenommen.

 
Der Führungsstab

Oberst DiNozza

Unsere Gardefahne
Unsere Gardefahne

Termine:


Mittwoch

Infanterie Training 19 - 20 Uhr
Infanterie Linebattle 20 -21  Uhr



Sonntag

Alle 2 Wochen: Infanterieevent mit Aufwärmen ab 19:30 Uhr

 

 

Führungsstabssitzung : Sonntag

18 Uhr

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